Dürfen wir eine kleinere Packung abgeben, wenn eine Packung ohne Normbezeichnung verordnet ist?
Uns liegt eine Verordnung über „Talvosilen forte 500/30 100 HKP PZN 08500937“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vor. Laut unserem EDV-System ist die Packung als NX gekennzeichnet.
Dürfen wir kleinere Packungen abgeben?
Antwort
Bei dem verordneten Arzneimittel handelt es sich um eine Jumbopackung. Diese können nicht zulasten der GKV abgegeben werden.
8 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Im Normaldienst besteht keine Möglichkeit, das Rezept zu beliefern. Es bedarf eines neuen Rezeptes mit einer gültigen Packungsgröße.
Für einen dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst) gibt es eine Sonderregelung in § 17 Rahmenvertrag.
17 Rahmenvertrag
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, gilt: […] 7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.“
Ist im dringenden Fall also eine Jumbopackung zulasten einer GKV verordnet und eine ärztliche Rücksprache ist nicht möglich, darf eine Packung, die dem größten definierten Normbereich entspricht, oder ein Vielfaches dieser Packung abgegeben werden, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Alternativ kann die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße abgegeben werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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