Dürfen wir eine kleinere Packung abgeben, wenn eine Packung ohne Norm­bezeichnung verordnet ist?

Uns liegt eine Verordnung über „Talvosilen forte 500/30 100 HKP PZN 08500937“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vor. Laut unserem EDV-System ist die Packung als NX gekenn­zeichnet.

Dürfen wir kleinere Packungen abgeben?

Antwort

Bei dem verordneten Arznei­mittel handelt es sich um eine Jumbo­packung. Diese können nicht zulasten der GKV abge­geben werden.

8 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Ein Fertig­arznei­mittel, dessen Packungs­größe die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungs­größe über­steigt, ist nicht Gegen­stand der Ver­sorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung abge­geben werden.“

Im Normal­dienst besteht keine Möglich­keit, das Rezept zu beliefern. Es bedarf eines neuen Rezeptes mit einer gültigen Packungs­größe.

Für einen dringenden Fall (Akut­versorgung, Not­dienst) gibt es eine Sonder­regelung in § 17 Rahmen­vertrag.

17 Rahmenvertrag

„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertig­arznei­mittels erforder­lich und ist eine Rück­sprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, gilt: […] 7. Überschreitet die nach Stück­zahl verordnete Menge die größte für das Fertig­arznei­mittel fest­gelegte Mess­zahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Mess­zahl bestimmte größte Packung, ein Viel­faches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die ver­ordnete Menge abzu­geben oder die der ver­ordneten Menge nächst­liegende kleinere vorrätige Packungs­größe. § 8 Absatz 1 gilt.“

Ist im dringenden Fall also eine Jumbo­packung zulasten einer GKV verordnet und eine ärztliche Rück­sprache ist nicht möglich, darf eine Packung, die dem größten definierten Norm­bereich entspricht, oder ein Viel­faches dieser Packung abge­geben werden, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Alternativ kann die der ver­ordneten Menge nächst­liegende kleinere vorrätige Packungs­größe abge­geben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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