DAP Lexikon

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Reimport / Parallelimport / Parallelvertrieb

Bei Re- bzw. Parallelimporten handelt es sich um importierte Arzneimittel, deren Zulassung in Bezug auf ein deutsches Originalarzneimittel erfolgte. Reimporte werden in Deutschland hergestellt, in ein anderes europäisches Land ausgeführt, dort von Importeuren günstig eingekauft und wieder zurück nach Deutschland exportiert. Parallelimporte werden dagegen in einem anderen europäischen Land hergestellt und anschließend von dort nach Deutschland exportiert.

Von Paralleimporten zu unterscheiden sind parallel vertriebene Importarzneimittel. Bei einem Parallelvertrieb handelt es sich im Gegensatz zu Re- und Parallelimporten um zentral in der EU bzw. im EWR zugelassene Arzneimittel. Diese werden nicht national in Bezug auf das Originalarzneimittel zugelassen, sondern durchlaufen ein Notifizierungsverfahren bei der EMA. Der Parallelvertrieb wird dann nur noch beim BfArM angezeigt.