Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Alternativen zu Iberogast®

Der Pharmakonzern Bayer hat nach jahrelangem Verweigern nun eingewilligt, die vom BfArM angeordneten Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation für Iberogast® umzusetzen. Aufgenommen in die Gebrauchsinformation werden Hinweise zu der Gefahr von Leberschädigungen bei der Einnahme von schöllkrauthaltigen Produkten und auch der Hinweis, dass Iberogast® bei Lebererkrankungen bzw. Hinweisen auf eine Leberschädigung nicht eingenommen werden darf. Weiterhin wird aufgenommen, dass das Arzneimittel von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden darf. Das Thema hat durch eine hohe Medienpräsenz auch längst die Endverbraucher erreicht.

Fragen Patienten, die zu Ihnen in die Apotheke kommen, jetzt vermehrt nach Alternativen zu Iberogast®?

„Ja“

22,6 %

„Nein“

77,4 %