Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Nutzung des Medikationsplans
Vor gut einem Monat, am 29. April, startete bundesweit die ePA für alle. Für Apotheken ist vor allem die elektronische Medikationsliste (eML) von Bedeutung. Die eML ist die Medikationshistorie der Patientinnen und Patienten über alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel. Bei eingesteckter Gesundheitskarte kann das Apothekenpersonal Einsicht in die eML seiner Patientinnen und Patienten nehmen und somit auch diese Medikationen zum Aufdecken von Kontraindikationen und Wechselwirkungen heranziehen.
Der DAV geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass Grundlage der Abgabe von Arzneimitteln weiterhin das Beratungsgespräch in der Apotheke bleibt. In diesem Sinne wäre eine Sichtung der eML nur dann notwendig, wenn sich hierzu aus dem Beratungsgespräch ein Grund ergibt.
War die nun für Apotheken einsehbare Medikationsliste in Ihrer Beratung bereits relevant?
„Ja, ich hatte bereits eine Beratung, bei der die Einsicht in die Medikationsliste hilfreich war.“
„Ja, ich hatte bereits mehrere Beratungen, für die die Kenntnis der Gesamtmedikation hilfreich war.“
„Nein, die Medikationsliste musste ich bisher noch bei keiner Beratung zu Hilfe nehmen.“
„Nein, ich weiß gar nicht, wo ich die Medikationsliste meiner Patientinnen und Patienten finde.“