Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist seit dem 22. April in Kraft. Apotheken dürfen seitdem bei der Rezeptbelieferung von den Vorgaben des Rahmenvertrags abweichen, um Patienten direkt beim Erstbesuch in der Apotheke versorgen zu können.
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept?
„Ja, wir nutzen die neuen Möglichkeiten regelmäßig.“
„Ja, wir nutzen die neuen Möglichkeiten, wenn nötig und möglich. Manchmal ist die Umsetzung aber auch zu kompliziert (Auswahl ist schwierig, Patient überfordert o. Ä.).“
„Nein, wir nutzen die neuen Möglichkeiten nicht oder nur in Ausnahmefällen, da wir Retaxationen im Nachgang befürchten.“
„Nein, wir nutzen die neuen Möglichkeiten aus anderen Gründen nicht.“