Retaxfallen: Rückblick und Ausblick

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und es ist auch bei uns an der Zeit, einmal auf die Retaxationen zurückzublicken, die wir Ihnen in den vergangenen 12 Monaten vorgestellt haben. Jede Retax ist dabei für die betroffene Apotheke einerseits mit einem teils deutlichen finanziellen Einschnitt verbunden, andererseits aber immer auch mit Bürokratie und Zeitaufwand, die für die Prüfung und einen eventuellen Einspruch erforderlich sind.

Ein wichtiges Thema waren Retaxierungen aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Dosierungsangaben – während diese Vorgabe eigentlich zu größerer Arzneimitteltherapiesicherheit führen sollte, drängt(e) sich oft der Eindruck auf, dass dies auch gerne genutzt wird, um „Kosten zu sparen“. Ähnliches gilt für Mehrkosten: Warum diese nur dann durch die GKV übernommen werden, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist, und nicht auch dann, wenn in Zeiten zunehmender Lieferengpässe andere Arzneimittel ganz unabhängig von Rabattverträgen nicht lieferbar sind, ist schwer nachvollziehbar. Hierzu fehlt bisher eine entsprechende Regelung im Rahmenvertrag und es ist dringend an der Zeit, dass hier Abhilfe geschaffen wird.

Ein ganz neues Retaxfeld eröffnete sich mit den neuen Lenalidomid-Generika, mit deren Markteintritt plötzlich bei T-Rezepten alternative Abgabemöglichkeiten geprüft werden mussten. Entsprechende Rezepte sollten daher sorgfältig geprüft werden. Trotz der besonderen Sicherheitsbestimmungen für Wirkstoffe, die auf T-Rezepten verordnet werden, gelten Rabattverträge und Preisvorgaben auch hier, und wird dagegen verstoßen, ist eine meist kostspielige Retax die Folge.

Doch auch alte Bekannte bestimmten das Retaxgeschehen im Jahr 2022: seien es missachtete Rabattverträge, der offensichtlich weiterhin schwierige Vergleich zwischen Original und Import oder die nicht immer korrekte Umsetzung der durch den Rahmenvertrag vorgegebenen Abgaberangfolge.

Allerdings bleibt auch festzuhalten, dass in vielen Fällen ein genauer Blick auf die Retax lohnt: Häufig kann bei rein formalen Beanstandungen ein Einspruch erfolgversprechend sein und tatsächlich gibt es – was oft noch ärgerlicher ist – auch nicht ordnungsgemäße Retaxationen der Krankenkassen. Hier fehlt die vertragsgemäße Grundlage für die Retax, welche daher zurückgenommen werden muss.

Ausblick für 2023

Was ist für 2023 zu erwarten? Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass es meistens die üblichen Verdächtigen sind, die eine Retax verursachen. So wird es voraussichtlich auch im kommenden Jahr sein, denn der Alltag in Apotheken wird nicht stressfreier werden – da wird möglicherweise also die ein oder andere Dokumentation auf dem Rezept vergessen oder eine fehlende Dosierung übersehen. Hier kann nur immer wieder hervorgehoben werden, wie wichtig eine weitere Rezeptprüfung ist, bevor die Formulare in die Abrechnung gehen.

Außerdem bleibt abzuwarten, wie nach dem Auslaufen der SARS-CoV-2-AMVersVO zu Ostern die Sonderregelungen, die auch den Umgang mit den aktuellen Lieferengpässen zumindest etwas erleichtern, verstetigt werden. Hinsichtlich der Substitutionstherapie Opioidabhängiger werden die Sonderregelungen aller Voraussicht nach in die BtMVV überführt, für die übrigen Regelungen zeichnet sich dies allerdings bisher nicht ab.

Ein Lichtblick wird die voraussichtlich im Frühjahr kommende Aufhebung der BtM-Höchstmengen samt diesbezüglichen Kennzeichnungs- und Prüfpflichten sein: Wenn dies in Kraft tritt, werden zumindest die allseits bekannten BtM-Retaxationen aufgrund fehlender „A“-Kennzeichnungen auf dem Rezept der Vergangenheit angehören.

Wir werden die Situation wachsam beobachten und Sie rechtzeitig über aktuelle Entscheidungen auf dem Laufenden halten. Falls Sie Unterstützung bei einer Retax benötigen oder Ihren Kollegen einen interessanten Fall vorstellen möchten, melden Sie sich gerne unter abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.

Was auch immer das neue Jahr bereithält: Wir wünschen Ihnen alles Gute und immer starke Nerven!

Ihr DAP-Team

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