Retaxfalle: weiterhin Rezeptfälschungen im Umlauf
Erhält eine Apotheke eine Retax über ein gefälschtes Rezept, so ist es erfahrungsgemäß schwierig, über einen Einspruch erfolgreich gegen diese Retax vorzugehen. Dabei ist es für Apotheken in vielen Fällen sehr schwierig bis beinahe unmöglich, eine Fälschung rechtzeitig aufzudecken – vor allem bei der Vielzahl von Rezepten, die täglich in Apotheken beliefert werden.
Zuletzt berichtete eine weitere Apotheke dem DAP-Team über die Nullretax eines Mounjaro-Rezepts, das zulasten einer AOK ausgestellt worden war. Nach Aussage der Apotheke war es für sie nicht als Fälschung erkennbar.
Muster erkennen – aufs Bauchgefühl hören
Natürlich wünscht man sich im Allgemeinen „harte Fakten“, an denen eine Rezeptfälschung in jedem Fall erkennbar ist. Doch leider gibt es nicht das eine sichere Fälschungsmerkmal – oft ist es eine Summe an Verdachtsmomenten oder gar nur ein „komisches Bauchgefühl“, das bei der Rezeptvorlage stutzig macht. In solch einem Fall ist eine genauere Prüfung ratsam.
Auffälligkeiten können sich z. B. bezogen auf den Ort der Ausstellung bzw. Einlösung ergeben. Eine größere räumliche Distanz kann ein Indiz sein, wenn diese nicht beispielsweise durch eine Reise zu erklären ist. Auch telefonische Vorbestellungen von Personen, die in der Apotheke nicht bekannt sind, sollte man mit Vorsicht genießen, vor allem, wenn es um Hochpreiser geht. Wird bei der Rezeptvorlage zeitlicher Druck ausgeübt (kurz vor Ladenschluss, am Wochenende/im Notdienst, bei großem Kundenaufkommen in der Apotheke), sollte man sich davon nicht beirren lassen und trotzdem an der sorgfältigen Überprüfung festhalten.
Natürlich sollte man auch auf die Rezeptformalien (Schreibfehler, unterschiedliche Schriftarten, Auffälligkeiten bei Versichertenstatus, Abweichungen beim Vergleich von IK-Nummer mit angegebener Krankenkasse) blicken, ebenso wie auf das verordnete Mittel.
Mittlerweile rücken vor allem GLP-1-Analoga bei Rezeptfälschungen in den Fokus, ebenso wie Zytostatika. Weiterhin typische Kandidaten sind Schmerzmittel wie beispielsweise Tilidin/Naloxon, Oxycodon und Fentanyl, aber auch Testosteron und Beruhigungsmittel.
Warnungen verfolgen und informiert bleiben
Nachdem Ende des vergangenen Jahres bereits die AOK Nordost in einer Pressemitteilung typische Arzneimittel auf gefälschten Rezepten aufgelistet und zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen hatte, ging seitens des Verbands der Ersatzkassen Ende April ein Schreiben an die Bundesapothekerkammer, den Deutschen Apothekerverband sowie die ABDA. In diesem Schreiben wurde anknüpfend an zwei vorherige Schreiben aus März und Juli 2025 erneut um Unterstützung „bei der Bekämpfung der beispiellosen Welle von Rezeptfälschungen“ gebeten.
Auch Verbände und Kammern geben teils Informationen an ihre Apotheken heraus, oft findet unter Apotheken eine Information im Rahmen kollegialer Zusammenarbeit statt. Schnelle Informationen über aktuell im Umlauf befindliche Fälschungen sind ein wichtiger Aspekt, wenn es um die Aufdeckung von Fälschungen in der eigenen Apotheke geht.
Neben dem Prüfen der bereits vorgestellten Merkmale wird im Verdachtsfall auch zur Vorlage der Gesundheitskarte geraten – im Zweifel sollte mit der ausstellenden Arztpraxis Kontakt aufgenommen werden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass das beste Mittel gegen Fälschungen bereits etabliert ist: Bei E-Rezepten ist es deutlich schwieriger, Fälschungen zu generieren.

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