IK-Nummer ohne Rabattvertragszuordnung

Die neunstellige Krankenkassennummer (IK = Institutionskennzeichen) ist zur eindeutigen Feststellung des Kostenträgers und der korrekten Umsetzung der Rabattverträge notwendig.

Manche Krankenkassen haben allerdings mehrere Institutionskennzeichen: In solchen Fällen ist die auf dem Rezept angegebene IK-Nummer verbindlich.

Ein Kollege stellte die Frage, wo nachzulesen sei, dass die IK-Nummer zur Rabattvertragsrecherche ausschlaggebend ist, denn er würde sich gerade mit einer diesbezüglichen Retaxierung der Barmer GEK beschäftigen.

Wir schickten dem Kollegen daraufhin den betreffenden Absatz aus dem Arzneimittelversorgungsvertrag der Ersatzkassen:

4 vdek-Arzneimittelversorgungsvertrag

„(5) Die Apotheken sind zur Nachprüfung der Zugehörigkeit des Versicherten zu der auf der Verordnung angegebenen Ersatzkasse nicht verpflichtet; die angegebene Ersatzkasse ist zur Zahlung verpflichtet, maßgeblich ist das auf dem Verordnungsblatt angegebene Institutionskennzeichen der Ersatzkasse.

Daraufhin schilderte der Apotheker uns seinen Retaxfall. Verordnet waren zulasten der IK-Nummer 109780003:

  • Decortin 5 mg TAB 50 St. N2
  • Torem 200 TAB 100 St. N3
  • Pantoprazol 1A Pharma 40 mg TMR 100 St. N3


Retaxiert wurde die gesamte Verordnung auf Null aufgrund einer Rabattvertrags-Missachtung:


Da auch DAP mithilfe der Lauer-Taxe online zum Abgabedatum für das angegebene Institutionskennzeichen keine Rabattartikel recherchieren konnte, es jedoch für andere IK-Nummern der Barmer durchaus Rabattartikel gab, machte die DAP IT-Abteilung sich auf die Suche.

Es stellte sich heraus, dass zu dieser IK-Nummer seit mindestens 2014 in den Rohdaten der ABDATA keine gemeldeten Rabattverträge zu finden sind.

Daraufhin nahmen wir direkt mit der Barmer GEK Kontakt auf, die uns zunächst an ihren Abrechnungspartner, die GFS, verwies. Diese bestätigte uns, dass zur Rabattvertragsrecherche auf jeden Fall das angegebene Institutionskennzeichen ausschlaggebend sei, verwies uns dann jedoch wieder direkt an die Barmer.

Dort fand man heraus, dass in der Tat dem aufgedruckten Institutionskennzeichen keine Rabattpartner zugeordnet werden können. Sie versicherten uns, die Retaxierung zurückzunehmen.

Ihr DAP-Team

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