Antigentests auf Corona in Apotheken möglich

ABDA-Statement

Apotheken dürfen symptom­freien Patienten einen Antigen­test zur Fest­stellung einer SARS-CoV-2-Infektion anbieten und diesen in der Apotheke durch­führen. Dies teilte die Bundes­vereinigung Deutscher Apotheker­verbände ABDA am 21. Dezember mit. Zuvor war unklar, ob die Testungen in Apotheken ohne entsprechende Gesetzes­änderungen erlaubt sind. Nun haben sich laut Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA, die für die Aufsicht zuständigen Landes­ministerien und das Bundes­gesundheits­ministerium darauf geeinigt, dass die Durch­führung in Apotheken zulässig ist, wenn die Patienten keine Symptome aufweisen.

„Da umfangreiche Arbeits­schutz­maßnahmen vorge­schrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienst­leistung kurzfristig anbieten“, sagt Friedemann Schmidt weiterhin. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheits­symptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“

Da der Arztvor­behalt für die Testung auf Covid-19 mit dem 3. Bevölkerungs­schutz­gesetz aufge­hoben wurde, können auch Apotheker und pharmazeutisches Personal die Antigen-Tests nach einer Schulung durch einen Arzt anwenden.

Was Apotheken für die Dienst­leistung berechnen, bleibt jeder Apotheke selbst überlassen. Die Kosten tragen die zu Testenden selbst. Wichtig ist, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, die Antigen-Schnell­tests anzubieten und durchzuführen.

Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länder­ebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundes­organisationen werden den Prozess aber unterstützen.“

Der Verkauf von Selbst­tests an Laien ist in Apotheken nach wie vor nicht zulässig.

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