Assistierte Telemedizin: Startschuss für Apotheken am 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 könnten Apotheken bundesweit die assistierte Telemedizin anbieten. Grundlage ist ein jetzt ergangener Schiedsspruch, der die bislang offene Vergütungsfrage geklärt hat. Darauf weist die ABDA in einer aktuellen Presseinformation hin. Versicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch grundsätzlich Anspruch auf diese Leistung.
Nach Einschätzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist damit der Weg für den praktischen Start frei – vorbehaltlich der noch ausstehenden formalen Schritte. Der Schiedsspruch muss noch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigt werden; zudem ist ein Beschluss der DAV-Mitgliederversammlung erforderlich.
Neue Versorgungsoption für Patientinnen und Patienten
Die assistierte Telemedizin soll insbesondere dazu beitragen, ärztliche Wege zu verkürzen und den Zugang zur Versorgung zu erleichtern. Apotheken können dabei eine aktive Rolle übernehmen: Ein zentraler Anwendungsfall ist ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren, das der Vorbereitung einer Videosprechstunde mit einer Arztpraxis dient.
Geplant ist, dass Apotheken ihre Beratungsräume für Videosprechstunden zur Verfügung stellen. Patientinnen und Patienten können dort in vertraulicher und sicherer Umgebung digital mit einer Arztpraxis kommunizieren – begleitet und technisch unterstützt durch das Apothekenteam.
Politischer und rechtlicher Hintergrund
Rechtlich basiert das neue Angebot auf einer Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V, über die sich DAV und GKV-Spitzenverband inhaltlich verständigt hatten. Da keine Einigung zur Vergütung erzielt wurde, entschied die Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V. Die mündliche Verhandlung fand am 16. April 2026 statt.
Inhaltlich ordnet der DAV das neue Angebot auch als Baustein der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital 2026“ des BMG ein. Die assistierte Telemedizin mache Digitalisierung für die Bevölkerung konkret erlebbar – und stärke zugleich die Rolle der Apotheken als niedrigschwellige, wohnortnahe Anlaufstellen im Gesundheitssystem.
Für Apotheken eröffnet die assistierte Telemedizin ein neues vergütetes Leistungsfeld und unterstreicht ihren Anspruch, sich aktiv an der Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung zu beteiligen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Organisation, Technik und Beratungskompetenz.
Sollten die letzten formalen Hürden wie erwartet genommen werden, können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden bereits ab Juli eine weitere zukunftsorientierte Versorgungsleistung anbieten.
