Assistierte Tele­medizin: Start­schuss für Apo­theken am 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 könnten Apo­theken bundes­weit die assis­tierte Tele­medizin anbieten. Grundlage ist ein jetzt ergangener Schieds­spruch, der die bis­lang offene Ver­gütungs­frage geklärt hat. Darauf weist die ABDA in einer aktuellen Presse­information hin. Versicherte haben gemäß Sozial­gesetz­buch grund­sätzlich An­spruch auf diese Leistung.

Nach Ein­schätzung des Deutschen Apotheker­verbands (DAV) ist damit der Weg für den praktischen Start frei – vorbe­haltlich der noch aus­stehenden formalen Schritte. Der Schieds­spruch muss noch vom Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) bestätigt werden; zudem ist ein Beschluss der DAV-Mitglieder­ver­sammlung erfor­derlich.

Neue Versorgungs­option für Patien­tinnen und Patienten

Die assis­tierte Tele­medizin soll insbe­sondere dazu beitragen, ärzt­liche Wege zu ver­kürzen und den Zugang zur Ver­sorgung zu erleichtern. Apotheken können dabei eine aktive Rolle über­nehmen: Ein zentraler Anwendungs­fall ist ein struk­turiertes medi­zinisches Erst­ein­schätzungs­ver­fahren, das der Vor­bereitung einer Video­sprech­stunde mit einer Arzt­praxis dient.

Geplant ist, dass Apotheken ihre Beratungs­räume für Video­sprech­stunden zur Verfügung stellen. Patientinnen und Patienten können dort in vertrau­licher und sicherer Um­gebung digital mit einer Arzt­praxis kommuni­zieren – begleitet und technisch unter­stützt durch das Apotheken­team.

Politischer und rechtlicher Hinter­grund

Rechtlich basiert das neue Angebot auf einer Ergänzung des Rahmen­vertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V, über die sich DAV und GKV-Spitzen­verband inhalt­lich ver­ständigt hatten. Da keine Einigung zur Ver­gütung erzielt wurde, entschied die Schieds­stelle nach § 129 Abs. 8 SGB V. Die münd­liche Verhand­lung fand am 16. April 2026 statt.

Inhalt­lich ordnet der DAV das neue Angebot auch als Bau­stein der Digitali­sierungs­strategie „Gemein­sam Digital 2026“ des BMG ein. Die assis­tierte Tele­medizin mache Digitali­sierung für die Bevöl­kerung konkret erleb­bar – und stärke zugleich die Rolle der Apotheken als niedrig­schwellige, wohn­ort­nahe Anlauf­stellen im Gesund­heits­system.

Für Apotheken eröffnet die assistierte Tele­medizin ein neues ver­gütetes Leistungs­feld und unter­streicht ihren Anspruch, sich aktiv an der Weiter­ent­wicklung der ambu­lanten Ver­sorgung zu beteiligen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Organi­sation, Technik und Beratungs­kompetenz.

Sollten die letzten formalen Hürden wie erwartet genommen werden, können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden bereits ab Juli eine weitere zukunfts­orientierte Ver­sorgungs­leistung anbieten.

Bild: KI-generiert