Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) wurde am 30.10.2020 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen und soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Künftig sollen Apotheken mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Damit wird der Wettbewerb zwischen den Vor-Ort-Apotheken und den Versandapotheken endlich fairer.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken:

Für gesetzlich Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen. Für Versandapotheken wird es nicht mehr möglich sein, gesetzlich Versicherten Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel zu gewähren.

Um die Versorgung der Patienten zu verbessern, sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wären beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung denkbar. Durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung werden hierfür 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.

Apotheken wird dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an GKV-Versicherte im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.

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