Neues Bulletin zur Arznei­mittel­sicher­heit erschienen

Viermal jährlich veröffentlicht das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein Bulletin zur Arznei­mittel­sicher­heit. Berichtet wird über aktuelle Aspekte zur Risiko­bewertung. Besonders die Pharma­kovigilanz – also die konti­nu­ier­liche Über­wachung und Bewertung der Arznei­mittel­sicher­heit vor und nach der Zu­las­sung – spielt eine wichtige Rolle.

Die erste Ausgabe des Bulletins zur Arznei­mittel­sicher­heit für das Jahr 2026 wurde im März vom BfArM und PEI ver­öffent­licht.

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

  • Editorial: Wechsel im PRAC – doch Expertise bleibt. BfArM und Paul-Ehrlich-Institut ver­treten Deutsch­land weiterhin mit Erfahrung und Fach­wissen
  • Methadon/Levo­methadon: neuro­logische Ent­wicklungs­störungen bei Kindern, deren Mütter während der Schwanger­schaft wegen Opioid­ab­hängig­keit mit Methadon behandelt wurden
  • Medikations­fehler mit Salbutamol-Druckgas­inhalatoren
  • Anwendung von kombi­nierten hormonalen Kontra­zeptiva in Deutsch­land
  • Meldungen aus BfArM und PEI
  • PRAC-Empfehlungen im Rahmen von EU-Referral-Verfahren – Januar bis März 2026
  • Neufassung des Wortlauts der Produkt­informationen – Auszüge aus den Empfehlungen des PRAC zu Signalen
  • Hinweise auf Rote-Hand-Briefe und Sicher­heits­infor­mationen
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