Festzuschlag für Rezepturen bleibt bei 8,35 Euro

Die Erhöhung des Apotheken­fixums kommt – aller­dings gestaffelt und nur für ver­schrei­bungs­pflichtige Fertig­arznei­mittel. Für Rezepturen ist diese Erhöhung offen­bar nicht vorge­sehen. Der Festzuschlag für Rezep­tur­­arznei­­mittel ist in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Arznei­mittel­preis­ver­ordnung ge­re­gelt. Diese Vor­schrift bleibt in der geplanten Änderungs­ver­ordnung un­an­­ge­­tastet. Damit bleibt es bei Rezepturen weiter­hin bei einem Fix­ent­gelt von 8,35 Euro für Ab­gabe und Beratung.

Nochmal zur Erinnerung: Preis­bildung von Rezepturen

Die Preis­bildung bei Rezepturen unter­scheidet sich von der bei Fertig­arznei­mitteln. Nach § 5 Arznei­mittel­preis­ver­ordnung setzt sich die Rezeptur­ver­gütung bei Standard­rezepturen aus mehreren Bestand­teilen zusammen: einem Fest­zuschlag von 90 % auf die Apotheken­einkaufs­preise für Stoffe und erforderliche Verpackung, einem Rezeptur­zuschlag für die Herstel­lung sowie dem Fix­ent­gelt von 8,35 Euro für Abgabe und Beratung.

Das Fixentgelt für Rezepturen wurde mit dem Arznei­mittel­ver­sorgungs­stärkungs­gesetz im Mai 2017 ein­ge­führt – damals analog zum Fixum bei Fertig­arznei­mitteln. Der Rezeptur­zuschlag richtet sich nach Art und Menge der Rezeptur­bestand­teile und beträgt je nach Fall 3,50 Euro, 6,00 Euro oder 8,00 Euro.

Zweistufige Honorar­erhöhung kommt

Im Koalitions­vertrag von CDU, CSU und SPD ist vorge­sehen, das Apotheken­packungs­fixum ein­malig auf 9,50 Euro anzu­heben. Die entsprechende Ver­ordnung zur Änderung der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung ist zwar noch nicht verkündet, liegt aber bereits vor und wurde vom Bundes­kabinett gebilligt. Da es sich um eine Minister­ver­ordnung handelt, ist keine Zustim­mung von Bundes­tag oder Bundes­rat erforderlich.

Nach aktuellem Stand sollen Apo­theken ab Juli 2026 zunächst 9,00 Euro statt bisher 8,35 Euro pro abge­gebenem ver­schrei­bungs­pflichtigem Fertig­arznei­mittel erhalten. Zum 1. Juli 2027 soll der Betrag dann auf 9,50 Euro steigen. Zu berück­sichtigen ist aller­dings, dass zugleich eine Erhöhung des Kassen­abschlags um 30 Cent vorge­sehen ist.

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