Änderung der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – TauroSept®

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2020 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Dezember 2019 (BAnz AT 29.01.2020 B3), wie folgt zu ändern:

In die Tabelle in Anlage V wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:

ProduktbezeichnungMedizinisch notwendige FälleBefristung  der Verordnungsfähigkeit
TauroSept®   Für parenteral ernährte Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr als Katheter-Block-Lösung zur Instillation von venösen Gefäßkathetern zur Vorbeugung von Blutstrominfektionen. Dies gilt nicht bei Patientinnen und Patienten mit malignen Grunderkrankungen oder mit bereits vorhandenem Katheter und katheterassoziierten Blutstrominfektionen (CRBSI – catheter-related bloodstream infection) in der Vorgeschichte.

10. Juli 2020


Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 16. Januar 2020 in Kraft.

Erstattungsfähige Medizinprodukte gemäß Anlage V können hier recherchiert werden:

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