DAP Lexikon
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Packungsgrößenverordnung (PackungsV)
Die Packungsgrößenverordnung beinhaltet Bestimmungen über die Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel.
5 PackungsV
„Das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen regelt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.“