Zwei kleine Packungen verordnet – eine große oder zwei kleine Packungen abgeben?

Wenn auf einem Rezept zweimal eine kleine Packung aufge­schrieben ist, es jedoch auch eine größere Packung mit der gleichen Menge gibt, welche Packung müssen wir abgeben?

Geben wir zweimal die kleine Packung wie auf dem Rezept ver­ordnet ab oder die günstigere größere Packung?

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag gilt Folgendes:

Somit müssen Sie das Rezept mit den zwei kleineren Packungen beliefern, wie es auf dem Rezept verordnet wurde, auch wenn die größere Packung günstiger ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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