Zwei kleine Packungen verordnet – eine große oder zwei kleine Packungen abgeben?
Wenn auf einem Rezept zweimal eine kleine Packung aufgeschrieben ist, es jedoch auch eine größere Packung mit der gleichen Menge gibt, welche Packung müssen wir abgeben?
Geben wir zweimal die kleine Packung wie auf dem Rezept verordnet ab oder die günstigere größere Packung?
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Somit müssen Sie das Rezept mit den zwei kleineren Packungen beliefern, wie es auf dem Rezept verordnet wurde, auch wenn die größere Packung günstiger ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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