Wie wird dieses Mannitol-Präparat laut PackungsV eingeordnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Folgendes Rezept wurde bei uns abgegeben:
Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg (IK 101519213)
Verordnet: „4x! Bronchitol 40 mg Hartkapseln + 2 Inh IKA N2 280 St“
Wir können uns nicht entscheiden, wie wir dieses Präparat in die Packungsgrößenverordnung einordnen können und sind uns folglich unsicher, ob diese Menge beliefert werden darf. Wie ist Ihre Einschätzung?
Antwort:
Bronchitol mit dem Wirkstoff Mannitol wird innerhalb der Packungsgrößenverordnung in diese Gruppe eingeordnet:
Mannitol Trockeninhalationssystem
In diesem Fall ergibt sich der Nmax-Bereich anhand der N2-Messzahl, da keine Messzahl für N3 definiert ist. Es handelt sich bei der Menge von 4 x 280 St. demnach um eine vielfache Menge des Nmax-Bereichs.
Da der Arzt zusätzlich die verordnete Menge mit einem „!“ bestätigt hat, darf die Menge unter Berücksichtigung möglicher Rabattverträge wie verordnet abgegeben werden.
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