Wie ist das Rezept abzurechnen?

Wir haben heute nachfolgende Verordnung erhalten und wissen nicht, wie wir diese abrechnen sollen. Um welche Krankenkasse handelt es sich? Sind Rezeptgebühr und auch Mehrkosten zu entrichten?

Krankenkasse: „BAPersBw - Ref I 2.3.5“

Gebührenpflichtig: ja

„Clomifen Ferring 50 mg Tabletten N1 10 St.“

Antwort:

Es handelt sich hierbei um ein Bundeswehrrezept. Zunächst sollte geprüft werden, ob das Rezept ordnungsgemäß ausgestellt ist, wobei die Vorgaben des Arzneilieferungsvertrages der Bundeswehr zu beachten sind:

3 Arzneilieferungsvertrag Bundeswehr

„(2) Ein Bundeswehrrezept ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn es neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält:
a) Stempel der Sanitätseinrichtung
b) Datum der Ausstellung
c) Name, Vorname und Personenkennziffer der Soldatin/des Soldaten
d) eigenhändige Unterschrift des Arztes

(3) Von zivilen Ärzten für Soldaten der Bundeswehr ausgestellte Verordnungsblätter müssen vom zivilen Arzt unterschrieben und als zu Lasten der Bundeswehr ausgefertigte Verordnungsblätter gekennzeichnet sein. Sie müssen den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Truppenteil der Soldatin/des Soldaten enthalten.

(4) Fehlende Angaben nach Absatz 3 sowie die Angabe der Personenkennziffer nach Absatz 2 Buchstabe c) können bei der Abgabe vorm Apotheker geheilt werden; die betäubungsmittelrechtlichen Einschränkungen sind zu beachten. Die Änderungen sind vom Apotheker abzuzeichnen. Der Apotheker ist zu einer Überprüfung der Angaben des Arztes nach Absatz 2 und 3 sowie der Bezugsberechtigung nicht verpflichtet. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäß ausgestellten Verordnungsblattes nach Absatz 2 oder 3 ist die Bundeswehr zur Zahlung verpflichtet. Fehlende Angaben zur Sanitätseinrichtung und zum Truppenteil der Soldatin/des Soldaten berechtigen die Wehrbereichsverwaltung nicht, die Zahlung zu verweigern.“

Prüfen Sie also, ob die genannten Angaben vollständig auf dem Rezept zu finden sind bzw. tragen Sie diese nach, dann können Sie das Rezept beliefern.
Angehörige der Bundeswehr sind von der gesetzlichen Zuzahlung und auch von den Mehrkosten befreit. 

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