Wie funktioniert die Abrechnung von Teilmengen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage bezüglich eines Rezeptes, bei dem wir den Patienten mit einer Teilmenge versorgen müssen, da die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist.
Wie gehen wir vor? Sind bei einer Teilmengenabgabe aufgrund einer Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln zwei Sonder-PZN erforderlich?
Antwort
Geben Sie aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO eine Teilmenge aus einer größeren Packung ab, so kommen tatsächlich zwei Sonder-PZN zum Einsatz, allerdings je nach Situation nur eine. Sie gehen dabei wie folgt vor:
Bei der ersten Abgabe rechnen Sie die gesamte Packung, aus der die Teilmenge entnommen wird, ab. Dazu geben Sie zunächst die Sonder-PZN 06461127 an und danach die PZN der Ursprungspackung. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Arzneimittelpreis der vollen Packung.
Bei einer weiteren Abgabe aus der bereits angebrochenen Packung geben Sie ebenfalls die PZN der Ursprungspackung an, allerdings diesmal ohne Taxpreis (hier erscheint eine 0). Per Sonder-PZN 06461133 können Sie 5,80 € zzgl. Mehrwertsteuer abrechnen. Die Zuzahlung beträgt 5 €.
Sie geben also jeweils nur eine Sonder-PZN und zusätzlich die PZN der Ursprungspackung an.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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