Wer zahlt Mehrkosten?

Wir haben eine Frage zu Mehrkosten bei GKV-Rezepten: Ist es richtig, dass die Aufzahlung zulasten der Krankenkasse geht, falls nur Arzneimittel mit Festbetragsaufzahlung verfügbar sind?

Antwort

Es ist richtig, dass teilweise die Festbetragsaufzahlung zulasten der GKV geht - allerdings nur dann, wenn es ein Rabattvertragsarzneimittel gibt, welches nicht lieferbar ist! Sollte es für das betreffende Arzneimittel grundsätzlich keine Rabattarzneimittel am Markt geben, muss der Kunde die Aufzahlung tragen. Dies ist in § 11 Abs. 3 des Rahmenvertrags geregelt:

11 Abs. 3 Rahmenvertrag

„(2) Sind alle rabattierten Fertig­arznei­mittel, welche nach Absatz 1 auszuwählen wären, bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke zur Abgabe eines gemäß § 2 Absatz 10 lieferfähigen wirkstoffgleichen Fertigarzneimittels nach Maßgabe des § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V berechtigt. Für die Feststellung der Nicht­verfügbarkeit ist in Abweichung von § 2 Absatz 11 der Nachweis durch eine Verfüg­barkeits­anfrage bei einem Groß­handel ausreichend. Die Auswahl richtet sich bei Fertig­arznei­mitteln nach § 9 Absatz 2 nach den Vorgaben in § 12 und bei Fertig­arznei­mitteln nach § 9 Absatz 1 nach den Vorgaben in § 13. Kann auch aufgrund dieser Regelungen eine Versorgung nicht erfolgen, kann von den Vorgaben des § 2 Absatz 7 Satz 5, § 12 Absatz 1 Satz 4, § 12 Absatz 2 Satz 1 und § 13 Absatz 2 Satz 2 abgewichen werden.

(3) Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Fertig­arznei­mittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Kranken­kasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugsgröße für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabepreis des Fertig­arznei­mittels.“

Also nur bei rabattierten, festbetragsgeregelten Arzneimitteln, die nicht verfügbar sind, trägt die Krankenkasse ausnahmsweise die Mehrkosten, wenn kein Arzneimittel bis zum Festbetrag verfügbar ist.

Also nur bei rabattierten, festbetragsgeregelten Arzneimitteln, die nicht verfügbar sind, trägt die Krankenkasse ausnahmsweise die Mehrkosten, wenn kein Arzneimittel bis zum Festbetrag verfügbar ist.

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