Wer zahlt bei Kassenwechsel?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben vor einigen Wochen ein Rezept der BARMER beliefert. Nun teilte uns die Patientin mit, dass sie seit dem ersten Januar bei einer anderen Kasse versichert ist, das Rezept war also zulasten der falschen Kasse ausgestellt. Wird das Rezept retaxiert? Wer kommt für den Betrag auf?
Darf der Arzt ein Duplikat mit aktualisierter Angabe der Krankenkasse ausstellen?
Antwort:
Es ist vertraglich geregelt, dass immer die Kasse zahlen muss, deren IK-Nummer auf der Verordnung steht:
Vdek-Vertrag § 4 Absatz 5
Die Apotheken sind zur Nachprüfung der Zugehörigkeit des Versicherten zu der auf der Verordnung angegebenen Ersatzkasse nicht verpflichtet; die angegebene Ersatzkasse ist zur Zahlung verpflichtet, maßgeblich ist das auf dem Verordnungsblatt angegebene Institutionskennzeichen der Ersatzkasse.
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