Welches Arzneimittel dürfen wir abgeben?

Uns liegt eine Ver­ordnung über „ROACTEMRA 162 mg Injektions­lösung i. e. Fertig­pen 4 St. PZN 02597686“ zulasten der AOK Bayern vor.

Sehen wir das richtig, dass wir in diesem Fall jetzt einen der beiden Rabatt­ver­trags­partner „TYENNE 162 mg/0,9 ml Inj.-Lösung i. e. Fertig­pen PZN 18817635“ oder „AVTOZMA 162 mg Injektions­lösung i. e. Fertig­pen PZN 19499953“ ab­geben müssen?

Antwort

Genau, Sie müssen wie bei den „normalen“ Arznei­­mitteln vor­­rangig die rabat­­tierten und wenn diese nicht liefer­­bar sind, eines der vier preis­günstigsten Arznei­­mittel abgeben. In Ihrem Fall müssen Sie also ent­weder die PZN 18817635 oder die PZN 19499953 abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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