Welches Arzneimittel dürfen wir abgeben?
Uns liegt eine Verordnung über „ROACTEMRA 162 mg Injektionslösung i. e. Fertigpen 4 St. PZN 02597686“ zulasten der AOK Bayern vor.
Sehen wir das richtig, dass wir in diesem Fall jetzt einen der beiden Rabattvertragspartner „TYENNE 162 mg/0,9 ml Inj.-Lösung i. e. Fertigpen PZN 18817635“ oder „AVTOZMA 162 mg Injektionslösung i. e. Fertigpen PZN 19499953“ abgeben müssen?
Antwort
Genau, Sie müssen wie bei den „normalen“ Arzneimitteln vorrangig die rabattierten und wenn diese nicht lieferbar sind, eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. In Ihrem Fall müssen Sie also entweder die PZN 18817635 oder die PZN 19499953 abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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