Welche Packung dürfen wir im Entlassmanagement abgeben?
Bei uns kommen häufiger Verordnungen über „Vitamin D3 20.000 50 Stück“ auf Entlassrezept vor. Da es sich bei den 50 Stück um eine N2-Größe handelt, darf diese ja nicht beliefert werden. Es gibt auf dem Markt 10 und 30 Stück, allerdings ohne Normgröße. Was dürfen wir auf ein Entlassrezept abgeben?
Antwort
Ist z. B. Dekristol 20.000 N2 verordnet, dann kann, wie Sie richtig schreiben, diese Packung im Rahmen des Entlassmanagements nicht abgegeben werden, da ein N1-Bereich für Vitamine definiert ist.

Abb.: PZN-Checkplus
Die Apotheke kann jedoch gemäß § 4 Abs. 3 Anlage 8 Rahmenvertrag alternativ eine Packung des kleinsten definierten Normbereichs oder eine Packung, deren Inhalt den kleinsten Normbereich nicht überschreitet, abgeben.
4 Abs. 3 Anlage 8 Rahmenvertrag
Ist eine größere Packung verordnet worden, als in Absatz 1 definiert ist, kann eine Packung abgegeben werden, deren Größe das kleinste bestimmte Packungsgrößenkennzeichen nicht überschreitet.
Somit dürfen Sie die Packung mit 30 Stück nicht abgeben, da deren Größe das kleinste bestimmte Packungsgrößenkennzeichen überschreitet. Die Abgabe einer Packung mit 10 Stück ist jedoch möglich.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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