Was ist abzugeben – preisgünstiger Import oder eines der vier preisgünstigsten Präparate?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind heute bei der Bearbeitung von einem Rezept über „Caramlo 8/5 98 Stück PZN 10542073“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505) auf ein Problem gestoßen: Es gibt zum verordneten Präparat preisgünstige Importe, aber auch Generika.
Muss jetzt eines der vier preisgünstigsten Präparate oder ein preisgünstiger Import abgegeben werden?
Antwort
Rabattartikel gibt es bei dieser Krankenkasse für die verordnete Wirkstoffkombination nicht. Bei der weiteren Abgaberangfolge ist eine Abgabe nach § 12 Abs. 1 Rahmenvertrag vorzunehmen (vier preisgünstigste Arzneimittel).
Zu den vier preisgünstigsten Präparaten gehören hier sowohl das verordnete Original als auch zwei preisgünstige Importe und ein weiteres Generikum. Da das verordnete Präparat ebenfalls zu den vier preisgünstigsten gehört, können Sie dieses auch abgeben. Die Verordnung geht nicht in das Einsparziel ein.

- DAP Arbeitshilfe „Auswahlbereiche nach § 9 Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung