Warum wird bei diesem Nasenspray eine Warnmeldung gezeigt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Rezept für ein 6-jähriges Kind erhalten:
Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005)
„Bepanthen Meerwasser NS PZN 06325944“
Bei der Eingabe in die EDV wird eine Warnmeldung angezeigt.
Können wir dieses Präparat auf das Kinderrezept abgeben und welcher Preis kann dann berechnet werden?
Antwort
Bepanthen Meerwasser Nasenspray ist als Medizinprodukt im Handel.
Erstattet werden Medizinprodukte mit Arzneicharakter nur, wenn sie in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie des G-BA gelistet sind.
Das trifft für das verordnete Produkt nicht zu. Daher wird das Nasenspray auch nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet, auch nicht für Kinder, sondern muss privat gezahlt werden.
Gegebenenfalls könnten Sie mit dem Arzt Rücksprache halten und fragen, ob er ein anderes pflegendes Nasenspray verordnen kann, das als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel ist.
- DAP Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
- DAP Lexikon
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