Wann ist eine Frau gebärfähig?

Uns liegt eine Verordnung über „Acicutan 10 mg HKP 100 St. >>1–0–0 <<“ zur Behandlung einer Schuppen­flechte vor. Die Patientin ist 1977 geboren.

Dürfen wir 100 St. liefern oder nur eine kleine Packung mit 30 St. abgeben? Wir sind uns un­sicher, wie wir vor­gehen müssen.

Antwort

Ob 30 Stück oder 100 Stück abge­geben werden dürfen, ist davon abhängig, ob Ihre Patientin im gebär­fähigen Alter ist oder nicht. Eine genaue Definition gibt es dazu leider nicht.

Für Arznei­mittel, die über T-Rezepte verschrieben werden, gibt es aber einen mit dem BfArM abge­stimmten Leit­faden („Leit­faden zur Verringerung von Arznei­mittel- und Anwendungs­risiken – Ange­hörige der Heil­berufe“ zu Lenalidomid), der die Nicht­gebär­fähigkeit definiert.

Demnach gilt eine Patientin nur dann als nicht gebär­fähig, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Alter größer/gleich 50 Jahre und seit mind. 1 Jahr amenorrhoisch (eine Amenorrhö nach einer Krebs­therapie oder während der Still­zeit schließt Gebär­fähigkeit nicht aus)
  • Vorzeitige Ovarial­insuffizienz, bestätigt durch einen Fach­arzt für Gynäkologie
  • Frühere bilaterale Salpingo-Oophorektomie oder Hysterektomie
  • XY-Genotyp, Turner-Syndrom, Uterusagenesie

In der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung ist die Gebär­fähigkeit auch nicht genauer fest­gelegt. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, noch einmal Rück­sprache mit dem behandelnden Arzt zu halten.

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