Dürfen per Freitext zwei Arzneimittel auf einem E-Rezept verordnet werden?
Wir haben jetzt schon mehrfach E-Rezepte erhalten, die auf einem E-Rezept zwei Freitextverordnungen enthielten. Laut gematik darf allerdings nur ein Medikament als Freitext auf einem E-Rezept verordnet werden.
Gibt es eine Möglichkeit, solche Rezepte zu beliefern, oder könnte man das Problem umgehen, indem das Rezept in zwei separaten Abverkaufsvorgängen beliefert wird?
Antwort
Pro E-Rezept kann nur ein Arzneimittel verordnet werden. Mehrere Packungen eines Arzneimittels sind jedoch möglich. Diese Vorgabe durch eine Freitextverordnung zu umgehen, ist nicht vorgesehen. Daher müssen Sie auf dem vorliegenden E-Rezept eines der beiden Präparate „streichen“, für das zweite Präparat muss ein neues Rezept ausgestellt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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