Dürfen per Freitext zwei Arznei­mittel auf einem E-Rezept verordnet werden?

Wir haben jetzt schon mehrfach E-Rezepte erhalten, die auf einem E-Rezept zwei Frei­text­verordnungen enthielten. Laut gematik darf aller­dings nur ein Medi­kament als Frei­text auf einem E-Rezept ver­ordnet werden.

Gibt es eine Möglichkeit, solche Rezepte zu beliefern, oder könnte man das Problem umgehen, indem das Rezept in zwei separaten Abver­kaufs­vor­gängen beliefert wird?

Antwort

Pro E-Rezept kann nur ein Arznei­mittel ver­ordnet werden. Mehrere Packungen eines Arznei­mittels sind jedoch möglich. Diese Vorgabe durch eine Frei­text­ver­ordnung zu umgehen, ist nicht vor­gesehen. Daher müssen Sie auf dem vor­liegenden E-Rezept eines der beiden Präparate „streichen“, für das zweite Präparat muss ein neues Rezept aus­ge­stellt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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