Verordnetes Präparat ist AV – was ist die richtige Vorgehensweise?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept zulasten der BKK Mobil Oil (IK 101520078) über „Nifedipin-ratio 10 mg 30 Weichkapseln N1, PZN 03086338“ vor. Das Präparat ist AV und die Rabattpartner bekommen wir über unseren Großhandel nicht.
Wie beliefern wir das Rezept nach neuem Rahmenvertrag retaxsicher?
Antwort
Das verordnete Nifedipin-Präparat ist AV. Ein Artikel ist nach neuem Rahmenvertrag unter anderem dann nicht eindeutig bestimmt, wenn ein mit „außer Vertrieb“ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig ist und nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahlmöglichkeit besteht (§ 8 Abs. 3 Satz 5). Hier existiert jedoch eine andere Auswahlmöglichkeit: Es gibt aut-idem-konforme Alternativen. Daher ist die Verordnung als eindeutig bestimmt anzusehen. Da kein Rabattartikel vorrangig abzugeben ist (bitte dokumentieren Sie die Nichtverfügbarkeit per Sonder-PZN und Großhandelsnachweis), muss unter den vier Preisgünstigsten bis zur Preisgrenze des verordneten Mittels ein Präparat zur Abgabe ausgewählt werden. Da unterhalb der Preisgrenze nur Nifedipin Al mit 20 St. N1 liegt, kann nur dieses Produkt abgegeben werden.
Abb.: Vergleichspräparate zu Nifedipin; Lauer-Taxe, Stand 15.09.2019
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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