Verband­mittel nicht liefer­bar – wie gehen wir vor?

Wie gehen wir vor, wenn Verband­mittel (die oft als Import verordnet werden) nicht lieferbar sind? Wir haben über­legt, ob in solch einem Fall eine alternative PZN nach Rück­sprache mit dem Arzt abge­geben werden darf oder ob dafür ein neues Rezept erforderlich ist. Spielt der Preis­anker hier eine Rolle?

Da Verbandmittel zu den Medizin­produkten gehören, stellt sich für uns außer­dem die Frage, ob hierbei – ähnlich wie bei anderen Medizin­produkten – das Wirtschaft­lich­keits­gebot gilt (z. B.: 2 x Macrogol 50 St. verordnet, jedoch 1 x 100 St. abge­geben)?

Antwort

Da der Rahmen­vertrag für Medizin­produkte nicht gilt, gibt es auch keine allge­mein gültigen Vor­gaben für eine Rezept­änderung. Auch die Sonder-PZN, die gemäß Rahmen­vertrag bei Nicht­verfüg­bar­keit und Abgabe von Alterna­tiven aufge­druckt werden müssen, sind somit für Medizin­produkte nicht anwendbar.
Bei der Abgabe eines alterna­tiven Präparates wäre daher für eine retax­sichere Vorgehens­weise ein neues Rezept bzw. die Änderung direkt durch die verordnende Person erforderlich. Ob die Kranken­kassen eine ärzt­liche Rück­sprache allein als aus­reichend für diese Rezept­änderung sehen, ist schwer einzu­schätzen – vor allem wenn es um eine größere Menge bzw. ein teures Rezept geht.

Auch bei Verband­stoffen gilt das allge­meine Wirtschaft­lich­keits­gebot, wonach Sie mehrere kleinere Packungen zu einer günstigeren größeren Packung zusammen­fassen sollten, sofern möglich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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