Verbandmittel nicht lieferbar – wie gehen wir vor?
Wie gehen wir vor, wenn Verbandmittel (die oft als Import verordnet werden) nicht lieferbar sind? Wir haben überlegt, ob in solch einem Fall eine alternative PZN nach Rücksprache mit dem Arzt abgegeben werden darf oder ob dafür ein neues Rezept erforderlich ist. Spielt der Preisanker hier eine Rolle?
Da Verbandmittel zu den Medizinprodukten gehören, stellt sich für uns außerdem die Frage, ob hierbei – ähnlich wie bei anderen Medizinprodukten – das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt (z. B.: 2 x Macrogol 50 St. verordnet, jedoch 1 x 100 St. abgegeben)?
Antwort
Da der Rahmenvertrag für Medizinprodukte nicht gilt, gibt es auch keine allgemein gültigen Vorgaben für eine Rezeptänderung. Auch die Sonder-PZN, die gemäß Rahmenvertrag bei Nichtverfügbarkeit und Abgabe von Alternativen aufgedruckt werden müssen, sind somit für Medizinprodukte nicht anwendbar.
Bei der Abgabe eines alternativen Präparates wäre daher für eine retaxsichere Vorgehensweise ein neues Rezept bzw. die Änderung direkt durch die verordnende Person erforderlich. Ob die Krankenkassen eine ärztliche Rücksprache allein als ausreichend für diese Rezeptänderung sehen, ist schwer einzuschätzen – vor allem wenn es um eine größere Menge bzw. ein teures Rezept geht.
Auch bei Verbandstoffen gilt das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Sie mehrere kleinere Packungen zu einer günstigeren größeren Packung zusammenfassen sollten, sofern möglich.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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