Unvollständige Arztanschrift
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine elektronische Verordnung mit einer unvollständigen Anschrift des Arztes erhalten.
Was nun?
Antwort
Es ist bekannt, dass dies bei einigen Praxisverwaltungssystemen vorkommt. Daher hat der GKV-Spitzenverband dazu Stellung genommen, wie einige Apothekerverbände berichten.
Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist eine unvollständige Arztanschrift eindeutig auf einen technischen Fehler zurückzuführen, der von der gematik schnellstmöglich zu beheben ist, aber nicht zu einer Beanstandung der Rezepte führen soll. Der GKV-Spitzenverband hat den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, Rezepte mit nicht zutreffenden Anschriften nicht zu beanstanden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung