Sind Kapseln und Tabletten austauschbar?

Wir hatten am Samstag eine sehr kranke Patientin mit folgendem Rezept:

„X Doxycyclin AL 200 mg 10 Kaps N1“ (mit Aut-idem-Kreuz).

Wir hatten ein Doxy-Präparat von AL vorrätig, allerdings als Tabletten, nicht wie verordnet als Kapseln. Hätten wir das Rezept beliefern können mit der Begründung „sofortige Einnahme erforderlich“?

Es lag kein offensichtlicher Grund vor, dass es ausgerechnet Kapseln sein sollen. Selbst nach meinem Anruf in der (Notfall-)Arztpraxis am Samstag wurde telefonisch bestätigt, dass einem Austausch nichts entgegenstehen würde. Allerdings war die Praxis nicht bereit, das Rezept per Post zu schicken.

Hätten wir Tabletten beliefern können?

Antwort:

Laut Rahmenvertrag ist ein Kriterium für die Aut-idem-Austauschbarkeit von Arzneimitteln eine identische oder eine vom G-BA als austauschbar definierte Darreichungsform (DRF). Die entsprechende Regelung findet sich in § 4 Abs. 1 d) Rahmenvertrag:

4 Abs. 1 d) Rahmenvertrag

 „Hat der Vertragsarzt ein Arznei­mittel nur unter seiner Wirkstoff­bezeichnung verordnet oder die Ersetzung eines unter seinem Produkt­namen verordneten Fertigarznei­mittels durch ein wirkstoff­gleiches Arznei­mittel nicht ausgeschlossen (aut idem), hat die Apotheke unter folgenden Voraus­setzungen ein der Verordnung entsprechendes Fertig­arznei­mittel auszuwählen und nach den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 abzugeben und zu berechnen: […]

d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, dabei sind,

  • die Darreichungs­formen mit identischer Bezeichnung in den Preis- und Produkt­informationen nach § 2 Absatz 6 gleich,
  • Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar [Anm.: Anlage VII der AM-RL].“ 

In der Taxe wird eine austauschbare DRF in der Regel mit einem identischen „Dreier-Kürzel“, wie zum Beispiel „TAB“ für Tabletten angegeben. Arzneimittel mit verschiedenen Kürzeln können ebenfalls gegeneinander ausgetauscht werden: dazu muss der G-BA die Austauschbarkeit dieser verschiedenen DRF prüfen und freigeben. Gelistet werden die austauschbaren DRF in Anlage VII der AM-RL – dort sind auch diejenigen Darreichungsformen hinterlegt, die trotz abweichender Kürzel gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. Für den Wirkstoff Doxycyclin findet man folgende Angabe:

Demnach sind Kapseln gegen Tabletten grundsätzlich austauschbar. Allerdings hat der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt. Dies könnte er deshalb gemacht haben, weil er tatsächlich explizit diesen Hersteller, aber auch weil er unbedingt die angegebene Darreichungsform haben möchte. Daher ist immer eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Sie sollten die Rücksprache dann auf dem Rezept samt Datum (vor Abgabe!) und Unterschrift dokumentieren.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung