Sind bei Biologika Pens gegen Spritzen aus­tausch­bar?

Wir haben noch eine Frage zu Biologika: Beispielsweise bei Humira gibt es in gleicher Wirk­­stärke einmal einen Fertig­­pen und einmal eine Fertig­spritze. Als Dreierkürzel ist jeweils „ILO“ ange­geben. Die EDV lässt einen Aus­tausch gegen andere Bio­similars nur unter Fertig­pens bzw. Fertig­spritzen zu. Fertigspritzen werden aus­gehend vom Pen nicht ange­zeigt (und umge­kehrt).

Ist das korrekt?

Antwort

Ja, die Darstellung der EDV ist korrekt. Laut § 40c Abs. 1 Arznei­mittel-Richt­linie muss einer­seits das Dreier­kürzel über­ein­stimmen, anderer­seits aber auch das in der Fach­info ange­gebene Behältnis:

40c Abs. 1 Arznei­mittel-Richt­linie

„Bei gleicher gemeldeter Dar­reichungs­form im Preis- und Produkt­verzeichnis nach § 131 Absatz 4 SGB V ist eine Ersetzung nur möglich, wenn das in der Fach­information ange­gebene Behältnis zwischen ver­ordnetem und abzu­gebendem Arznei­mittel überein­stimmt.“

Biologika, die das gleiche Dreier­kürzel tragen, sind also nur aus­tausch­bar, wenn (neben den anderen Aut-idem-Kriterien) auch die eigentliche Dar­reichungs­form über­ein­stimmt – also darf selbst mit Kürzel „ILO“ nur Fertig­pen gegen Fertig­pen und Fertig­spritze gegen Fertig­spritze getauscht werden.

Es könnte sein, dass zukünftig auch für Bio­logika aus­tausch­bare Dar­reichungs­formen definiert werden, ein ent­sprechendes Stellungnahme­verfahren wurde kürzlich durch den G-BA einge­leitet. Bislang ist dieses aber noch nicht abge­schlossen und dement­sprechend bleibt es vorerst bei der oben genannten Vorgabe.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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