Rx-Abgabe ohne Rezept?

Offenbar wurde in den allge­meinen Nach­richten bereits über die Apotheken­reform berichtet – bei uns kam gestern der erste Kunde, der sein Blut­druck­arznei­mittel ohne Rezept abholen wollte. Nach unserer Ein­schätzung ist das noch ver­früht und wir haben ihn an seinen behandelnden Arzt verwiesen.

War diese Vorgehens­weise korrekt?

Antwort

Ihre Vorgehensweise war korrekt, denn die Apothekenreform bzw. das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde zwar am 22. Mai vom Bundestag verabschiedet, muss jedoch noch vom Bundesrat ratifiziert werden. Dann wird sich auch ein genauerer Zeitrahmen für ein mögliches Inkrafttreten ergeben.

Bezüglich der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept wird eine Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfolgen.

Es werden zwei neue Abschnitte eingefügt:

  1. „Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker zur Anschlussversorgung“ (neuer § 48a)
    sowie
  2.  „Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker zur Versorgung bei bestimmten Erkrankungen; Verordnungsermächtigung“ (neuer § 48b).

Während die Versorgung von chronisch Kranken für eine lückenlose Anschlussversorgung bereits nach Inkrafttreten des ApoVWG möglich wird, braucht es für die weitere Abgabe bestimmter Rx-Arzneimittel zunächst noch die Ausgestaltung in Form einer Rechtsverordnung. Hier soll das genaue Prozedere festgelegt werden (welche Arzneimittel dürfen in welchen Fällen an wen abgegeben werden, wie ist dabei vorzugehen, welche Schulungen sind erforderlich, wie sehen Beratung und Dokumentation aus?). Die Umsetzung wird also nach Inkrafttreten des eigentlichen Gesetzes noch etwas dauern. Es bleibt also zunächst alles wie gehabt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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