Sind bei Rezepten für Kinder auch Mehrkosten zu zahlen?

Wir haben folgendes Problem bei einer Rezeptbelieferung:

Rezept für ein Kind zulasten der AOK Baden-Württemberg (IK 108018007), verordnet ist Antra mups 90 Tbl. (PZN 00109174) mit Aut-idem-Kreuz. Die Mutter hat ein Schreiben vom MDK, dass das verordnete Medikament für dieses Kind bei der vorliegenden Indikation als einziges Arzneimittel geeignet ist.

Unsere Frage ist nun, ob die Mutter trotzdem die Mehrkosten für das Präparat bezahlen muss (andere aut-idem-fähige Arzneimittel sind verfügbar, auch ohne Mehrkosten). Die Mutter beharrt darauf, dass sie keine Mehrkosten zahlen muss.

Wie gehen wir hier am besten vor?

Antwort

Mehrkosten müssen leider auch für Kinderrezepte gezahlt werden, lediglich die Rezeptgebühr wird bis zum 18. Geburtstag erlassen. Die Kasse übernimmt Mehrkosten nur, wenn ein Rabattartikel nicht lieferbar ist und es keine alternative Abgabe ohne Mehrkosten gibt.

11 Abs. 3 Rahmenvertrag besagt:

Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugsgröße für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabepreis des Arzneimittels.

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