Rabattierter Import nicht lieferbar – darf das Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept zulasten der KKH (IK 101775500) liegt uns vor:
 „Enbrel 50 mg Fertigspritzen 12 St. PZN 4492425“
 Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.
Das Rabattarzneimittel (ein Import) ist nicht lieferbar. Sind wir verpflichtet, einen anderen Import abzugeben, oder ist auch eine Abgabe des Originals erlaubt?
Antwort
Ist der Rabattartikel nicht lieferbar, dann dürfen Sie nach § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag zwischen verordnetem Original und günstigeren Importen wählen.
13 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Im importrelevanten Markt nach Absatz 1 ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimitteln, Importarzneimitteln und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich; liegt ein Mehrfachvertrieb vor, können unter Berücksichtigung der Regelungen des § 12 Absatz 2 auch Parallelarzneimittel sowie deren Importarzneimittel und preisgünstige Importarzneimittel abgegeben werden. Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist.“
Alle Importe zu Enbrel sind nicht preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags und haben daher auch keinen Einfluss auf das Einsparziel. Daher können Sie das verordnete Enbrel-Original abgeben.
Achtung
Importe, die im Vergleichs-VK teurer sind als das Original, gelten nach der Definition in § 2 Abs. 7 als unwirtschaftlich.
- DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel“ (PDF)
 - DAP Lexikon
 - Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
 
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung