Rabattarzneimittel nicht lieferbar – trägt die Krankenkasse die Mehrkosten?
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Wir haben ein Rezept über ein Nebivolol-Generikum erhalten. Wir können kein Generikum bekommen, auch nicht das entsprechende Rabattarzneimittel. Einzig verfügbar wäre das Original Nebilet.
Trägt in diesem Fall die Krankenkasse die Mehrkosten?
Antwort
§ 11 des Rahmenvertrags wurde zum 1. August 2020 aufgrund des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz angepasst. Nun ist darin festgehalten, dass Mehrkosten von den Krankenkassen übernommen werden, wenn ein Rabattartikel nicht lieferbar ist und es keine preisgünstige Alternative unterhalb der Festbetragsgrenze gibt.
11 Abs. 2 und 3 Rahmenvertrag
„(2) Sind alle rabattierten Arzneimittel, welche nach Absatz 1 auszuwählen wären, bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke zur Abgabe eines gemäß § 2 Absatz 10 lieferfähigen wirkstoffgleichen Arzneimittels nach Maßgabe des § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V berechtigt. Für die Feststellung der Nichtverfügbarkeit ist in Abweichung von § 2 Absatz 11 der Nachweis durch eine Verfügbarkeitsanfrage bei einem Großhandel ausreichend. Die Auswahl richtet sich bei Arzneimitteln nach § 9 Absatz 2 nach den Vorgaben in § 12 und bei Arzneimitteln nach § 9 Absatz 1 nach den Vorgaben in § 13. Kann auch aufgrund dieser Regelungen eine Versorgung nicht erfolgen, kann von den Vorgaben der §§ 2 Absatz 7 Satz 5, 12 Absatz 1 Satz 4, 12 Absatz 2 Satz 1 und 13 Absatz 2 Satz 2 abgewichen werden.
(3) Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugsgröße für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabepreis des Arzneimittels.“
Daher trägt die Krankenkasse die Mehrkosten, wenn nachweislich kein Rabattarzneimittel und auch kein anderes preisgünstiges Arzneimittel (ohne Mehrkosten) lieferbar ist. Wichtig ist, dass Sie die Nichtverfügbarkeit per Sonder-PZN dokumentieren und den entsprechenden Nachweis abspeichern.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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