Ovestin oder OeKolp forte – OVU oder VSU?
Wir haben ein Entlassrezept über Ovestin Ovula 15 St. N2 zulasten der BIG direkt gesund (IK: 103501080) vorgelegt bekommen. Wir sind uns nun unsicher, ob wir dieses so beliefern können, da die Darreichungsform OVU ist. Es gibt nämlich auch OeKolp 10 St. N1, das als VSU gekennzeichnet ist.
Wir hoffen Sie können uns helfen.
Antwort
Das ist eine interessante Frage und dieser Fall zeigt einmal mehr, welche Fallstricke es für Apotheken in der Praxis gibt, die letztlich eine zeitnahe Versorgung der Versicherten erschweren.

Der Hersteller von OeKolp forte benennt nur seine N2-Packung mit dem Kürzel OVU (Ovula), N1 und N3 haben bei identischer Zusammensetzung das Kürzel VSU (Vaginalsuppositorien). Alle Präparate tragen aber in der Arzneimittelbezeichnung den Namen „Ovula“.
Für den Wirkstoff Estriol sind laut Anlage VII der AM-RL des G-BA keine Darreichungsformen als austauschbar gelistet, maßgeblich ist jeweils die gemeldete Bezeichnung der Darreichungsform, die in dem Dreierkürzel erkennbar ist. Die Bezeichnung im Arzneimittelnamen ist nachrangig. Daher darf im Falle der Verordnung über Ovestin Ovula („OVU“) im Sinne einer vertragskonformen Rezeptbelieferung nicht auf eine N1-Packung OeKolp forte der Darreichungsform VSU substituiert werden.
Die verordnete N2-Packung dürfen Sie jedoch auf das vorliegende Entlassrezept ebenfalls nicht abgeben (zulässig ist hier maximal eine N1-Packung). Daher sollten Sie das Entlassrezept auf die N1-Packung von OeKolp forte („VSU“) ändern lassen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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