Ovestin oder OeKolp forte – OVU oder VSU?

Wir haben ein Entlass­rezept über Ovestin Ovula 15 St. N2 zulasten der BIG direkt gesund (IK: 103501080) vorgelegt bekommen. Wir sind uns nun unsicher, ob wir dieses so beliefern können, da die Dar­reichungs­form OVU ist. Es gibt nämlich auch OeKolp 10 St. N1, das als VSU gekenn­zeichnet ist.

Wir hoffen Sie können uns helfen.

Antwort

Das ist eine interessante Frage und dieser Fall zeigt einmal mehr, welche Fall­stricke es für Apotheken in der Praxis gibt, die letzt­lich eine zeit­nahe Ver­sorgung der Ver­sicherten erschweren.

Der Hersteller von OeKolp forte benennt nur seine N2-Packung mit dem Kürzel OVU (Ovula), N1 und N3 haben bei identischer Zusammen­setzung das Kürzel VSU (Vaginal­suppositorien). Alle Präparate tragen aber in der Arznei­mittel­bezeichnung den Namen „Ovula“.

Für den Wirk­stoff Estriol sind laut Anlage VII der AM-RL des G-BA keine Dar­reichungs­formen als aus­tausch­bar gelistet, maß­geblich ist jeweils die gemeldete Bezeichnung der Darreichungs­form, die in dem Dreier­kürzel erkenn­bar ist. Die Bezeichnung im Arznei­mittel­namen ist nach­rangig. Daher darf im Falle der Verordnung über Ovestin Ovula („OVU“) im Sinne einer vertrags­konformen Rezept­belieferung nicht auf eine N1-Packung OeKolp forte der Darreichungs­form VSU substituiert werden.

Die verordnete N2-Packung dürfen Sie jedoch auf das vorliegende Entlass­rezept eben­falls nicht abgeben (zulässig ist hier maximal eine N1-Packung). Daher sollten Sie das Entlass­rezept auf die N1-Packung von OeKolp forte („VSU“) ändern lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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