Original mit Kreuz verordnet, Import rabattiert – was ist abzugeben?

Ein Patient hat uns ein Rezept über das Advagraf-Original in verschiedenen Wirkstärken vorgelegt. Es ist jeweils das Aut-idem-Kreuz gesetzt, allerdings sind anstelle des Originals jeweils nur Importe rabattiert. Der Patient besteht darauf, das Original zu bekommen. Welche Möglichkeit haben wir?

Antwort

Da Originale und bezugnehmende Importe als gleich gelten, müssen diese aufgrund eines Rabattvertrags auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden.

Im Liefervertrag der Ersatzkassen ist jedoch geregelt, dass der Arzt auch diesen Austausch unterbinden kann, indem er auf medizinisch-therapeutische Gründe hinweist:

4 Abs. 12 vdek-AVV

„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“

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