Können wir Octenisept auf Kinder­rezept zulasten der GKV abrechnen?

Uns liegt eine Ver­ordnung über „2 x 50 ml Octenisept Wund­des­infektion 50 ml“ zulasten der IKK Süd­west (IK 109303301) für ein 12-jähriges Kind vor. Die Eltern sind der Meinung, dass die Kranken­kasse die Kosten voll über­nimmt, wir erhalten aller­dings eine Warn­meldung der EDV.

Wie sollten wir vorgehen?

Antwort

Da es sich bei Octenisept 50 ml um ein nicht­apotheken­pflichtiges Arznei­mittel handelt, werden die Kosten von den gesetz­lichen Kassen nicht über­nommen – dies gilt auch für Arznei­mittel für Kinder. Sie sollten das Rezept daher privat bezahlen lassen.

Gegebenen­falls könnten Sie darauf hinweisen, dass es mit Octenisept Lösung mit Sprüh­pumpe (PZN 04830483) auch ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel gibt. Dieses könnte zulasten der GKV ver­ordnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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