Können wir Octenisept auf Kinderrezept zulasten der GKV abrechnen?
Uns liegt eine Verordnung über „2 x 50 ml Octenisept Wunddesinfektion 50 ml“ zulasten der IKK Südwest (IK 109303301) für ein 12-jähriges Kind vor. Die Eltern sind der Meinung, dass die Krankenkasse die Kosten voll übernimmt, wir erhalten allerdings eine Warnmeldung der EDV.
Wie sollten wir vorgehen?
Antwort
Da es sich bei Octenisept 50 ml um ein nichtapothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, werden die Kosten von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen – dies gilt auch für Arzneimittel für Kinder. Sie sollten das Rezept daher privat bezahlen lassen.
Gegebenenfalls könnten Sie darauf hinweisen, dass es mit Octenisept Lösung mit Sprühpumpe (PZN 04830483) auch ein apothekenpflichtiges Arzneimittel gibt. Dieses könnte zulasten der GKV verordnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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