Können wir diese Dropizol-Packungsgröße zulasten der GKV abrechnen?
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Uns liegt ein Rezept über das Fertigarzneimittel Dropizol in der Packungsgröße 10 x 10 ml vor.
Können wir dieses zulasten der GKV abgeben?
Antwort
Nach den Angaben der Lauer-Taxe trägt diese Packungsgröße von Dropizol keine Normgröße. Die Normbereiche für Opiumtinktur sind nach der Einteilung laut PackungsV wie folgt:

Abb.: N-Bereiche Opiumtinktur; Quelle: PZN-Checkplus
Die Dropizol-Packungen zu 10 ml und 30 ml tragen kein Normkennzeichen, da die Mengen jeweils zwischen einen Normbereich fallen. Sie sind aber trotzdem erstattungsfähig, da sie den Nmax-Bereich nicht überschreiten. Die große Packung Dropizol mit 10 x 10 ml ist jedoch eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, die nicht zulasten einer GKV abgegeben werden kann, da der größte Messbereich überschritten wird.
Hier sollte die Verordnung durch den Arzt auf eine andere Packungsgröße geändert werden, sofern der Patient die ursprüngliche Verordnung nicht privat bezahlen möchte.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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