Keine Packungsgröße angegeben – Menge anhand der Dosierung berechnen?
Uns liegt folgende Verordnung vor: „1 x Amoxiclav 500/125 mg 1–1–1 für 7 Tage“.
Eine Angabe zur konkreten Packungsgröße fehlt auf dem Rezept.
Dürfen wir in diesem Fall die Packungsgröße anhand der angegebenen Dosierung selbst berechnen und das E-Rezept nach telefonischer Rücksprache mit der Praxis und entsprechender Rezeptergänzung beliefern?
Antwort
Ist weder eine Stückzahl noch ein N-Kennzeichen angegeben, dann lässt sich diese Verordnung nicht eindeutig einer Zeile im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen. Folglich handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung, die im Regelfall eine Rücksprache mit der verordnenden Person erfordert. Nur im Akutfall/Notdienst gilt § 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags, falls die Ärztin bzw. der Arzt nicht zu erreichen ist:
17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)
„3. Bei Verordnung eines Fertigarzneimittels ohne Angabe einer N-Bezeichnung sowie ohne Angabe der Stückzahl hat die Apotheke die kleinste vorrätige Packung abzugeben, jedoch nicht mehr als die mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der PackungsV in Vertrieb befindliche Packung.“
Somit dürfen Sie die Packungsgröße nicht anhand der Dosierung anpassen. Sofern keine Arztrücksprache möglich ist, können Sie nur eine kleine Packung abgeben und die versicherte Person muss anschließend ein Folgerezept anfordern, damit sie über die gewünschte Zeit versorgt ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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