Keine Packungs­größe ange­geben – Menge anhand der Dosierung berechnen?

Uns liegt folgende Verordnung vor:  „1 x Amoxiclav 500/125 mg 1–1–1 für 7 Tage“.
Eine Angabe zur konkreten Packungs­größe fehlt auf dem Rezept.

Dürfen wir in diesem Fall die Packungs­größe anhand der ange­gebenen Dosierung selbst berechnen und das E-Rezept nach tele­fonischer Rück­sprache mit der Praxis und ent­sprechender Rezept­ergänzung beliefern?

Antwort

Ist weder eine Stück­zahl noch ein N-Kenn­zeichen ange­geben, dann lässt sich diese Ver­ordnung nicht ein­deutig einer Zeile im Preis- und Produkt­verzeichnis zuordnen. Folglich handelt es sich um eine nicht ein­deutig bestimmte Ver­ordnung, die im Regel­fall eine Rück­sprache mit der ver­ordnenden Person erfordert. Nur im Akut­fall/Notdienst gilt § 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags, falls die Ärztin bzw. der Arzt nicht zu erreichen ist:

17 Sonder­regelungen für den dringenden Fall (Akut­ver­sorgung, Not­dienst)

„3. Bei Verordnung eines Fertig­arznei­mittels ohne Angabe einer N-Bezeichnung sowie ohne Angabe der Stück­zahl hat die Apotheke die kleinste vor­rätige Packung abzu­geben, jedoch nicht mehr als die mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen gemäß der PackungsV in Vertrieb befind­liche Packung.“

Somit dürfen Sie die Packungs­größe nicht anhand der Dosierung anpassen. Sofern keine Arzt­rück­sprache möglich ist, können Sie nur eine kleine Packung abgeben und die ver­sicherte Person muss an­schließend ein Folge­rezept an­fordern, damit sie über die gewünschte Zeit versorgt ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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