Kann man hier statt zwei kleinen eine große Packung abgeben?

Verordnet wurde zulasten der Techniker Krankenkasse:
„Atovaquon/ Proguanil 250/100 FTA 12 St. x 2.“

Dürfen wir eine 24er-Packung abrechnen? Diese wäre für die Krankenkasse günstiger.

Antwort:

Bei der 24er-Packung handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, da die enthaltene Menge den größten definierten Normbereich (in diesem Fall der N1-Bereich) übersteigt.

Es gelten folgende Normbereiche gemäß PackungsV für die Wirkstoffkombination Atovaquon und Proguanil:

Sie können deshalb wie verordnet nur zwei N1-Packungen à 12 Stück abgeben. Die Abgabe dieser Menge ist auch gemäß § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag zulässig, seit der Rahmenvertragsänderung im Juni 2016 auch ohne besonderen ärztlichen Vermerk (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. f Rahmenvertrag sieht seitdem keine Retaxierung mehr für den Fall vor, dass der Sondervermerk auf dem Rezept fehlt).
Beachten Sie, dass der Patient – sofern er gebührenpflichtig ist – auch zweimal die Zuzahlung leisten muss.

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