Kann dieses Medizinprodukt auf BG-Rezept bzw. auf GKV-Rezept abgerechnet werden?

Zulasten der Berufsgenossenschaft (Verwaltungs-BG) wurde verordnet:

„1 x Leukotape K 5 cm pink (PZN 06110178)“

Bei unserem PC-System (aposoft) wird als Preis zur Abrechnung 0,00 € angezeigt, bei einem Kollegen (PHARMATECHNIK) werden 26,00 € berechnet. Bei ihm steht auch, dies sei ein Nichtarzneimittel und müsse, da nicht erstattungsfähig, von der BG erst genehmigt werden. Wir sind der Meinung, dass alle „apothekenüblichen Waren“ bei der BG erstattungsfähig sind.

Unsere Fragen dazu: Ist der Artikel ohne Genehmigung bei der BG erstattungsfähig? Wie wäre das bei der AOK oder den Ersatzkassen, denn praktisch ist es ein Tape, also logischerweise ein Verbandmittel, das „K“ steht für „Kinesio“? Ist der Artikel bei GKV-Kassen erstattungsfähig?

Antwort

In der Lauer-Taxe Online wird Leukotape K nur als Medizinprodukt angezeigt, nicht jedoch als Verbandstoff. Da es nicht in der Anlage V der AM-RL des G-BA (verordnungsfähige Medizinprodukte) gelistet ist, wird es von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Zulasten der Berufsgenossenschaften wird die Abgabe als „apothekenübliche Ware“ vermutlich möglich sein. Den Preis würden wir nach Arzneiliefervertrag der Unfallversicherungen wie folgt berechnen:

(5) Für die Preisberechnung der Arzneimittel nach §§ 44, 45 und 46 AMG und bei der Abgabe von apothekenüblichen Waren ist ein Zuschlag in Höhe von 45 % auf die jeweils geltenden Apothekeneinkaufspreise anzuwenden, soweit in § 6 kein besonderer Zuschlag bestimmt ist.

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