Ist eine mit „8“ gekennzeichnete Impfstoffverordnung immer zuzahlungsbefreit?

Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der Actimonda Krankenkasse vor, auf dem der Impfstoff Zostavax für einen Patienten verordnet wurde. Der Arzt hat das Feld „8“ für „Impfstoff“ angekreuzt und dem Patienten mitgeteilt, dass das Rezept so für ihn von der Zuzahlung befreit sei. Unsere EDV zeigt allerdings eine Zuzahlung an.

Was ist korrekt?

Antwort

Für die Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen werden und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen übernommen worden sind, müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff Zostavax wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) derzeit nicht als Standardimpfung empfohlen (Epid. Bull. 34/18 und Epid. Bull. 36/17). Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“ möglich, die für einzelne Personen – ihrer individuellen (gesundheitlichen) Situation entsprechend – sinnvoll sein können. Es liegt daher in der ärztlichen Verantwortung, Patienten/-innen auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern ist auch eine fehlende STIKO-Empfehlung kein Hindernis für eine begründete Impfung.

Da die Impfung jedoch derzeit nicht in der aktuellen Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) aufgeführt ist und damit keine Pflichtleistung der GKV darstellt, ist die Kostenerstattung vor der Impfung zu klären. Die Krankenkassen können in ihren Satzungsleistungen die Kostenübernahme auch für Schutzimpfungen vorsehen, die nicht Bestandteil der Richtlinie des G-BA sind. Ob eine Zuzahlung für die Satzungsimpfung geleistet werden muss, haben die Krankenkassen unterschiedlich entschieden.

Die „8“ bedeutet also nicht automatisch zuzahlungsbefreit, denn Impfungen, die aufgrund einer Reise getätigt werden, sind zwar oft Satzungsleistungen der Kasse und werden erstattet, eine Zuzahlung muss jedoch je nach Kasse trotzdem geleistet werden.

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