Ist diese Menge abgabefähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Können Sie mir bei folgenden Verordnung helfen:
„Duodopa 7 x 100 ml PZN 1865185 N2 x 16“
Es gibt nur diese eine Packungsgröße, aber dürfen wir wirklich 16 Packungen abgeben?
Antwort
Die verordnete Menge entspricht einem Vielfachen des größten Normbereichs, denn die Zuordnung nach PackungsV ist wie folgt:
Da kein N3-Bereich definiert ist, ist der N2-Bereich der größte definierte Normbereich.
Ihnen liegt einen Verordnung über eine vielfache Menge des Nmax-Bereichs vor, die nach § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag beliefert werden darf:
6 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Den fehlenden Vermerk (zum Beispiel ein „!“) dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen. Vergessen Sie jedoch nicht, diese Ergänzung mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
Nach § 3 Rahmenvertrag darf solch ein fehlender Vermerk übrigens auch nicht mehr zu einer Retaxierung führen.
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