Ist Concerta für Erwachsene verordnungsfähig?

Kann Concerta auch für Erwachsene abgegeben werden, bzw. muss ich als Apotheker die Verordnungsfähigkeit von Concerta prüfen?

Antwort:

Concerta hat keine Zulassung zur Behandlung von Erwachsenen, daher erfolgt eine Therapie immer Off-label.
Allerdings steht in den Informationen zu Concerta auch Folgendes:

Informationen zu Concerta

„Sicherheit und Wirksamkeit der Therapieinitiierung bei Erwachsenen oder der routinemäßigen Weiterbehandlung über das Alter von 18 Jahren hinaus wurden nicht nachgewiesen. Sollte ein Absetzen der Behandlung bei Jugendlichen, die das Alter von 18 Jahren erreicht haben, keinen Erfolg zeigen, kann eine Weiterbehandlung in das Erwachsenenalter erforderlich sein. Die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung dieser Erwachsenen soll regelmäßig überprüft und jährlich untersucht werden.“

Dazu sollte sich aber der Arzt mit der Kasse in Verbindung setzten, denn im Off-label-Use werden Arzneimittel nur unter den folgenden Bedingungen erstattet:

  1. Wenn das Medikament in Teil A der Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI aufgeführt ist und im dort festgelegten Rahmen (Patientengruppe, Indikation, Dosierung, Behandlungsdauer) verordnet wird.
  2. Wenn es im Rahmen einer vom G-BA nicht widersprochenen klinischen Studie nach § 35c Abs. 2 SGB V eingesetzt wird.
  3. Wenn damit eine schwerwiegende lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung behandelt wird, für die keine andere Therapie verfügbar ist und bei der aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann. (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2002, AZ.: B 1 KR 37/00 R).

Erst wenn die Kasse die Weiterbehandlung schriftlich genehmigt, kann das Produkt zulasten der betroffenen Kasse abgegeben werden.
Informieren sie den Arzt evtl. auch darüber, dass es Methylphenidat-Produkte gibt, die eine Zulassung zur Behandlung von Erwachsenen besitzen.

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