Für welchen Zeitraum darf eine Milchpumpe auf Entlassrezept verordnet werden?

Wie ist das Entlassmanagement für die Ausleihe von Intervallmilchpumpen im Vergleich RVO/Ersatzkassen geregelt?

Stimmt da Folgendes: Drei Tage für das Einlösen des Rezeptes und Verordnung auf Leihbasis für vier Wochen?

Antwort

Auch Hilfsmittel zum Verleih dürfen im Rahmen des Entlassmanagements verordnet und beliefert werden.

Im Hilfsmittelbereich ist die gesetzlich vorgegebene Einschränkung des Verordnungszeitraums auf bis zu sieben Tage nicht uneingeschränkt auf alle Hilfsmittel anwendbar, beispielsweise im Fall der Versorgung mit einem Pflegebett oder einer Milchpumpe. Die gesetzliche Vorgabe wurde daher zwar in die Hilfsmittel-RL aufgenommen, jedoch wie folgt differenziert:

„Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, muss die Verordnung grundsätzlich so bemessen werden, dass ein Versorgungszeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach Entlassung nicht überschritten wird. Hiervon kann abgewichen werden, wenn keine entsprechende Versorgungseinheit auf dem Markt verfügbar ist. Dann kann die nächstgrößere Versorgungseinheit abgegeben werden.
›Ist eine Verordnung von Hilfsmitteln erforderlich, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, gilt diese Begrenzung der Verordnungsdauer nicht. Bei Hilfsmitteln, die einer individuellen Anfertigung und einer ärztlichen Nachkontrolle nach der Entlassung bedürfen und zur dauerhaften Versorgung vorgesehen sind (beispielsweise Hör- und Sehhilfen, Prothesen) ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass eine Verordnung durch das Krankenhaus unmittelbar erforderlich ist. Ausnahmen von dieser Regelung müssen begründet werden (zum Beispiel Versorgung mit einem Beatmungsgerät bereits in der Klinik).
In der HilfsM-RL wird ferner vorgegeben, dass der weiterbehandelnde Vertragsarzt rechtzeitig über die Verordnung zu informieren ist. Die Verordnungen sind für einen Zeitraum von sieben Kalendertagen gültig.
Darüber hinaus muss ebenfalls das Entlassungsdatum auf der Verordnung angegeben und die Verordnung entsprechend gekennzeichnet werden.“

Eine Verordnung über eine Milchpumpe zum Verleih (Hilfsmittel zum Gebrauch) kann daher auch im Rahmen des Entlassmanagements für vier Wochen erfolgen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung