Fampridin-Generikum verordnet – wie sollen wir vorgehen?

Uns wurde ein Rezept über ein Fampridin-Generikum vorgelegt. Diese sind alle­samt als nicht verkehrs­fähig/Rück­ruf in der EDV gekenn­zeichnet. Eine Aut-idem-Suche wird nicht mehr ange­zeigt.

Wie sollten wir vorgehen? Dürfen wir ein­fach auf dieses Rezept das Original abgeben und wer trägt jetzt die Mehr­kosten?

Antwort

Aufgrund des Patent­streits, der zu­gunsten von Merz Therapeutics aus­ging, mussten alle Fampridin-Generika zurück­gerufen werden. Eine Abgabe ist demnach nicht mehr möglich. Gemäß § 2 Abs. 14 Rahmen­vertrag sind Arznei­mittel, die als nicht ver­kehrs­fähig gelistet sind, nicht bei der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags zu berück­sichtigen:

2 Abs. 14 Rahmen­vertrag

„Nicht verkehrs­fähig (gemeldet):
Hat ein Fertig­arznei­mittel als Vertriebs­status den Wert ‚nicht verkehrs­fähig‘, darf es nicht abge­geben werden und bleibt daher bei der Ermittlung der Abgabe­rang­folge nach den §§ 10 ff. unbe­rück­sichtigt.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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