Dürfen wir Xusal auf BG-Rezept abgeben?
Uns liegt ein Rezept zulasten einer BG vor, auf dem Xusal Tabletten 100 Stück (PZN 15435287) verordnet wurde. Rabattverträge werden uns durch die EDV nicht angezeigt. Bei einer normalen GKV müssten wir eines der vier preisgünstigsten Präparate (hier Levocetirizin-Generika) abgeben.
Gilt das auch für die BG?
Antwort
Im Arzneiversorgungsvertrag der DGUV findet sich unter § 4 Folgendes:
4 AVV (DGUV)
„Vorrangig ist ein Rabattarzneimittel abzugeben. Ist das nicht möglich, stehen die vier preisgünstigsten Arzneimittel und – falls das Arzneimittel unter seinem Produktnamen verordnet wurde – zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel zur Auswahl. […]“
Rabattverträge wurden durch die DGUV bislang nicht abgeschlossen. Daher können Sie entweder eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel (hier besagte Generika) oder, da es namentlich verordnet wurde, Xusal abgeben. Damit unterscheidet sich der Arzneiversorgungsvertrag der DGUV in diesem Punkt vom Rahmenvertrag.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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