Dürfen wir Xusal auf BG-Rezept abgeben?

Uns liegt ein Rezept zu­lasten einer BG vor, auf dem Xusal Tabletten 100 Stück (PZN 15435287) ver­ordnet wurde. Rabattverträge werden uns durch die EDV nicht ange­zeigt. Bei einer normalen GKV müssten wir eines der vier preis­günstigsten Präparate (hier Levocetirizin-Generika) abgeben.

Gilt das auch für die BG?

Antwort

Im Arznei­versorgungs­vertrag der DGUV findet sich unter § 4 Folgendes:

4 AVV (DGUV)

„Vorrangig ist ein Rabatt­arznei­mittel abzugeben. Ist das nicht möglich, stehen die vier preis­günstigsten Arznei­mittel und – falls das Arznei­mittel unter seinem Produkt­namen ver­ordnet wurde – zusätz­lich das nament­lich ver­ordnete Arznei­mittel zur Auswahl. […]“

Rabatt­verträge wurden durch die DGUV bislang nicht abge­schlossen. Daher können Sie ent­weder eines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel (hier besagte Generika) oder, da es nament­lich verordnet wurde, Xusal abgeben. Damit unter­scheidet sich der Arznei­ver­sorgungs­vertrag der DGUV in diesem Punkt vom Rahmen­vertrag.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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