Dürfen wir Thealoz Duo Augentropfen zulasten der BG abgeben?
Wir haben ein BG-Rezept über „Thealoz Duo ATR 10 ml“ vorliegen.
Dürfen wir die Augentropfen zulasten der BG abgeben?
Antwort
Laut § 1 Abs. 1 Arzneiversorgungsvertrag der DGUV darf Folgendes verordnet werden:
1 Abs. 1 AVV (DGUV)
„Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 SGB VII für die nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung leistungsberechtigten Personen (im folgenden ‚Leistungsnehmer‘ genannt) mit […] Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“
Da es sich bei einer BG nicht um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, gilt auch nicht die Arzneimittel-Richtlinie und ihre Anlagen. Im Vertrag lassen sich keine Einschränkungen zur Abgabe von Medizinprodukten finden, somit können Sie die Thealoz Duo Augentropfen zulasten der BG abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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