Dürfen wir Thealoz Duo Augen­tropfen zulasten der BG abgeben?

Wir haben ein BG-Rezept über „Thealoz Duo ATR 10 ml“ vorliegen.

Dürfen wir die Augen­tropfen zulasten der BG abgeben?

Antwort

Laut § 1 Abs. 1 Arznei­ver­sorgungs­vertrag der DGUV darf Folgendes verordnet werden:

1 Abs. 1 AVV (DGUV)

„Dieser Vertrag regelt die Sicher­stellung der Ver­sorgung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 SGB VII für die nach den Vor­schriften der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung leistungs­berechtigten Personen (im folgenden ‚Leistungs­nehmer‘ genannt) mit […] Medizin­produkten und sonstigen apotheken­üblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apotheken­betriebs­ordnung) ein­schließ­lich Hilfs­mitteln.“

Da es sich bei einer BG nicht um eine gesetz­liche Kranken­kasse handelt, gilt auch nicht die Arznei­mittel-Richt­linie und ihre Anlagen. Im Vertrag lassen sich keine Ein­schränkungen zur Abgabe von Medizin­produkten finden, somit können Sie die Thealoz Duo Augen­tropfen zulasten der BG abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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